AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Pflicht-Vertrag nach DSGVO zwischen Website-Betreiber und Hoster, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Pflicht-Dokument nach Art. 28 DSGVO. Sobald dein Hoster personenbezogene Daten deiner Besucher verarbeitet — und das tut er praktisch immer, allein schon durch Server-Logs — brauchst du einen AVV.

Warum brauchst du einen AVV?

Du bist nach DSGVO „Verantwortlicher“ für die Daten, die auf deiner Website verarbeitet werden. Der Hoster ist „Auftragsverarbeiter“. Der AVV regelt:

  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Wie sie geschützt werden (technisch und organisatorisch)
  • Ob Subunternehmer eingesetzt werden (z. B. CDN, Backup)
  • Wie bei Datenschutzverletzungen reagiert wird
  • Wer was kontrollieren darf

Worauf achten?

  • Standort der Daten: EU oder Drittland? Bei Drittländern Standardvertragsklauseln nötig.
  • Subunternehmer: Liste aller Dritt-Dienstleister (CDN, Mail-Versand, Monitoring)
  • Bereitstellung: Online abschließbar oder per Post nötig?
  • Sicherheits-Maßnahmen: ISO 27001, jährliche Audits

Praktische Hinweise

Deutsche und europäische Hoster (All-Inkl, Raidboxes, IONOS, Hetzner) bieten den AVV meist als One-Click-Download im Kundenkonto. Bei US-Hostern (Bluehost, GoDaddy) wird es schwieriger — oft nur englische Verträge ohne deutsches Recht. Wenn du mit personenbezogenen Daten arbeitest (Newsletter, Shop, Kontaktformular), prüfe vor Vertragsabschluss: Gibt es einen AVV? Ist er auf Deutsch verfügbar?

Kategorie: DSGVO Synonyme: Auftragsverarbeitung DPA Data Processing Agreement
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