AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Pflicht-Dokument nach Art. 28 DSGVO. Sobald dein Hoster personenbezogene Daten deiner Besucher verarbeitet — und das tut er praktisch immer, allein schon durch Server-Logs — brauchst du einen AVV.
Warum brauchst du einen AVV?
Du bist nach DSGVO „Verantwortlicher“ für die Daten, die auf deiner Website verarbeitet werden. Der Hoster ist „Auftragsverarbeiter“. Der AVV regelt:
- Welche Daten verarbeitet werden
- Wie sie geschützt werden (technisch und organisatorisch)
- Ob Subunternehmer eingesetzt werden (z. B. CDN, Backup)
- Wie bei Datenschutzverletzungen reagiert wird
- Wer was kontrollieren darf
Worauf achten?
- Standort der Daten: EU oder Drittland? Bei Drittländern Standardvertragsklauseln nötig.
- Subunternehmer: Liste aller Dritt-Dienstleister (CDN, Mail-Versand, Monitoring)
- Bereitstellung: Online abschließbar oder per Post nötig?
- Sicherheits-Maßnahmen: ISO 27001, jährliche Audits
Praktische Hinweise
Deutsche und europäische Hoster (All-Inkl, Raidboxes, IONOS, Hetzner) bieten den AVV meist als One-Click-Download im Kundenkonto. Bei US-Hostern (Bluehost, GoDaddy) wird es schwieriger — oft nur englische Verträge ohne deutsches Recht. Wenn du mit personenbezogenen Daten arbeitest (Newsletter, Shop, Kontaktformular), prüfe vor Vertragsabschluss: Gibt es einen AVV? Ist er auf Deutsch verfügbar?